Für die Beantragung Ihres Führerscheins bedarf es einiger gesetzlicher bzw. formeller Voraussetzungen.
Für alle Führerscheine benötigen Sie folgende Unterlagen:
Den Führerscheinantrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle abgeben.
Die Bearbeitung bei den Behörden kann bis zu 6 Wochen dauern.
Der "Führerschein mit 17" offiziell "Begleitetes Fahren" genannt, ist in Hessen seit dem 01. Oktober 2006 eingeführt.
Es gelten folgende Regeln für das begleitete Fahren:
Während des Fahrens mit 17 gelten folgende Regeln für Begleitpersonen:
Seit dem 5. Januar 2009 wird die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Hessen nur noch am PC abgelegt.
Das neue LernCenter ermöglicht es dem Fahrschüler sowohl in der Fahrschule, als auch zuhause oder einem anderen beliebigen PC mit Internetzugang den theoretischen Lernstoff zu üben
Aufgrund der hohen Zahl alkoholbedingter Unfälle wurde am 1. August 2007 eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:
Dieses Gesetz gilt natürlich auch für junge ausländische Gäste.
Bei Verstößen drohen ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, die Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Fahranfänger", sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
Dieses Gesetz ist seit dem 01. August 2007 in Kraft.
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Ringstr. 43a
63505 Langenselbold
Anmeldung:
Montags: 17:45 bis 18:30
Mittwochs: 17:45 bis 18:30
Unterricht:
Montags: 18:30 bis 20:00
Mittwochs: 18:30 bis 20:00
Max-Planck-Straße 17
63579 Somborn
Anmeldung:
Dienstags: 18:00 bis 18:30
Unterricht:
Dienstags: 18:30 bis 20:00
Langenselbold(at)Fahrschule85.de
Langenselbold: 06184 - 900 867
Somborn: 06055 - 934678
Handy: 0151 - 16 11 98 02
Handy: 0171 - 36 85 86 1