Fahrschule '85 GmbH
Fahrschule          '85 GmbH

Theorie-Plan

Antragsformulare

Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis
A_allgemeiner_antrag_neu_2017-tabelle.pd[...]
PDF-Dokument [246.8 KB]
Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17
Antrag_auf_begleitetes_Fahren_ab_17.pdf
PDF-Dokument [156.9 KB]
Beiblatt für eine Begleitperson
Antrag_fuer_eine_Begleitperson_01_05_201[...]
PDF-Dokument [37.8 KB]

Voraussetzungen

Für die Beantragung Ihres Führerscheins bedarf es einiger gesetzlicher bzw. formeller Voraussetzungen.

Für alle Führerscheine benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Erste—Hilfe—Kurs
  • Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Den Führerscheinantrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle abgeben.
Die Bearbeitung bei den Behörden kann bis zu 6 Wochen dauern.

... weitere Infos zu B17

Der "Führerschein mit 17" offiziell "Begleitetes Fahren" genannt, ist in Hessen seit dem 01. Oktober 2006 eingeführt.

Es gelten folgende Regeln für das begleitete Fahren:

  • Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren für die Klassen B/BE
  • Theoretischer und praktischer Unterricht
  • Theoretische und praktische Prüfung, letztere 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Mit 17 Aushändigung der Prüfbescheinigung (keine Fahrerlaubnis)
  • Die Prüfbescheinigung ist ausschließlich in Deutschland gültig
  • Mit 18 Jahren Umtausch der Prüfbescheinigung in normalen Kartenführerschein
  • Mit der erworbenen Prüfbgescheinigung darf man auch ohne Begleitperson die Führerscheinklassen AM und L fahren
  • Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • Ihren Personalausweis
    • Eine Kopie des Führerscheines jeder Begleitperson
    • Den Personalausweis im Original der/des Erziehungsberechtigten
    • Führerscheinantrag und die beiden Anträge zum begleiteten Fahren

 

Während des Fahrens mit 17 gelten folgende Regeln für Begleitpersonen:

  • Begleiter sind Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere namentlich benannte Pers.
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins
  • Zum Zeitpunkt der Begleitung muss die Begleitperson "fahrtauglich" sein
  • Max. 1 Punkt in Flensburg
  • Während der Begleitung: max. 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration, keine Drogen

 

Wer mit Prüfbescheinigung ohne berechtigte Begleitperson fährt, riskiert folgendes:
  • Widerruf der Prüfbescheinigung
  • Hohes Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Eventuell Führerschein erst wieder mit 18
  • Aufbauseminar für Fahranfänger

Theorieprüfung am PC

Seit dem 5. Januar 2009 wird die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Hessen nur noch am PC abgelegt. 

Das neue LernCenter ermöglicht es dem Fahrschüler sowohl in der Fahrschule, als auch zuhause oder einem anderen beliebigen PC mit Internetzugang den theoretischen Lernstoff zu üben

Alkoholverbot für Fahranfänger

Aufgrund der hohen Zahl alkoholbedingter Unfälle wurde am 1. August 2007 eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:

  • Absolutes Alkoholverbot für jugendliche Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr (dies gilt ebenso für alle Fahranfänger in der Probezeit unabhängig vom Alter)
  • Erwirbt zum Beispiel jemand mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1, endet die Probezeit mit 18 Jahren, das absolute Alkoholverbot jedoch erst mit 21
  • Bei Erwerb der Klasse B mit 18 Jahren, und einem Verkehrsverstoß, der eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre nach sich zieht, endet das Alkoholverbot erst nach Ablauf der 4- jährigen Probezeit

Dieses Gesetz gilt natürlich auch für junge ausländische Gäste.
Bei Verstößen drohen ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, die Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Fahranfänger", sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Dieses Gesetz ist seit dem 01. August 2007 in Kraft.

Prüfung

Theoretische Prüfung:

  • Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters abgelegt werden


Praktische Prüfung:

  • An dieser können Sie einen Monat vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters teilnehmen

Hier finden Sie uns

Ringstr. 43a
63505 Langenselbold

Anmeldung:
Montags: 17:45 bis 18:30
Mittwochs: 17:45 bis 18:30

Unterricht:
Montags: 18:30 bis 20:00
Mittwochs: 18:30 bis 20:00

Max-Planck-Straße 17
63579 Somborn

Anmeldung:
Dienstags: 18:00 bis 18:30

Unterricht:
Dienstags: 18:30 bis 20:00

Langenselbold(at)Fahrschule85.de

Langenselbold: 06184 - 900 867
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